Versicherungspflicht
Ab sofort gilt die beschlossene Krankenversicherungspflicht jedoch zunächst nur für Nichtversicherte, die einmal der gesetzlichen Krankenversicherung angehörten. Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) betreffen alle derzeit Nichtversicherten.
Für diejenigen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, gibt es ab sofort zunächst ein Beitrittsrecht in den Standardtarif. Zu diesem Personenkreis zählen alle, die zuletzt privat versichert waren, aber auch Auslandsrückkehrer. Zum 01.01.2009 wird der Standardtarif in den neuen Basistarif überführt, der vor allem eine soziale Schutzfunktion erfüllt und sich auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung befindet.
Zu diesem Zeitpunkt gilt dann die Versicherungspflicht auch für alle diejenigen, die dem privaten Versicherungssystem zuzuordnen sind. Für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, gilt der berufliche Status zur Zuordnung. So muß z.B. Selbständigen, die bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, der Zugang zum Basistarif der PKV gewährt werden, um die Erfüllung der Versicherungspflicht zu gewährleisten.
Ein Beispiel: Sie haben sich in 2005 selbständig gemacht und dabei vergessen, sich freiwillig weiter zu versichern. Heute sind Sie daher ohne Krankenversicherungsschutz. Für Sie besteht jetzt die Möglichkeit, einen beliebigen Tarif der PKV zu wählen.
Die Änderungen, die sich aus dem GKV-WSG für Sie ergeben, können umfangreich sein. Wir bieten Ihnen an, Ihre Fragen zur Versicherungspflicht jederzeit in einem persönlichen Gespräch zu klären. Selbstverständlich beantworten wir Ihre Anfragen auch telefonisch oder per E-Mail. Sie erreichen uns dazu unter Tel. 030 / 690 40 -120 oder können gerne unser E-Mail-Kontaktformular nutzen.
Nutzen Sie die Chance, die Ihnen durch die Gesetzesänderung geboten wird,
Robert A. Haleck,
DKV Service-Center.
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