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Die Krankenkassen tragen das Risiko!

Die Vergütung der Ärzte verändert sich mit der neuen Gesundheitsreform. Die Regierung in Berlin hat den Ärzten kalkulierbare Einnahmen versprochen. Ab 2009 sollen die Ärzte genau über Euro und Cent ihre Vergütung berechnen können. Über die Einzelheiten des Entgelts sind sich gesetzliche Krankenkassen und Ärzte uneinig. Das neue ärztliche Vergütungssystem "einheitlicher Bewertungsmaßstab" (EBM) verbindet ärztliche Leistung mit einer gewissen Anzahl von Punkten. Die Punkte variieren nach der ärztlichen Leistung.

Früher erhielten die Ärzte ein bestimmtes Budget. War dieses Budget aufgebraucht erhielten die Ärzte von den Krankenkassen für ihre Leistungen keine weitere Vergütung. Die Konsequenz: Einige Ärzte waren häufig vor dem Quartalsende für gesetzlich Versicherte nicht erreichbar. Wieviel Geld pro Punkt und Arztgruppe es zu verdienen gab, berechnete die kassenärztliche Vereinigung (KV) jeweils am Ende eines Quartals. Im Nachhinein erfuhr der Arzt wieviel Geld er im Quartal verdient hatte.

Bald soll jedem Punkt ein fester Centbetrag zugeordnet werden. Dies wird dann "Orientierungswert" genannt. Dieser wird zukünftig zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Bundesärztlicher Vereinigung festgelegt. Die neue Gebührenordnung legt unterschiedliche Europreise fest, so dass in Regionen mit wenigen Ärzten mehr Geld verdient werden kann. Diese Größenordnung (Verdienst) soll zwischen den Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen vereinbart werden.

Brauchen die gesetzlich Versicherten durch z.B. eine Grippewelle mehr ärztliche Leistungen, so tragen die gesetzlichen Krankenkassen die erhöhten Kosten und nicht die Ärzte - wie jetzt. Diese zusätzlichen finanziellen Risiken für die gesetzlichen Kassen heißen "Morbiditätsrisiko". Dieses Morbiditätsrisiko steigt durch z.B. das Älterwerden der Bevölkerung der gesetzlich Versicherten oder auch durch eine einfache Grippewelle. Da in Zukunft die gesetzlichen Kassen einen Finanzausgleich für besonders kranke Krankenkassenmitglieder erhalten, ist keine einzelne Krankenkasse angehalten besonders günstig zu arbeiten.

Um zu verhindern, dass die Ärzte zukünftig unnötige oder zu viele Behandlungen vornehmen, hat man sich eine Bremse einfallen lassen. Überschreiten die Ärzte mit ihren Leistungen einen bestimmten Schwellenwert, gibt es für die entsprechende Leistung weniger Geld.

Fazit: Das Budget der gesetzlichen Krankenkassen besteht in veränderter Form weiter fort.

 

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