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Neue Bemessungsgrenzen in der Krankenversicherung im Jahr 2009

Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Grenze, bis zu welcher Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse entrichtet werden müssen, erhöht sich im nächsten Jahr um 900€.

Alt:             43.200,00€

Neu:           44.100,00€

Monatlich:   3.675.,00€ statt bisher 3.600,00€

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird ebenfalls erhöht.

Alt:            48.150,00€

Neu:          48.600,00€

Monatlich:  4.050,00€ statt bisher 4.012,50€

 

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auch. Sie gilt für diejenigen, die bereits am 31.12.202 durch Überschreitung der Grenze versicherungsfrei und bereits Mitglied der privaten Krankenversicherung waren.

Alt:           43.200,00€

Neu:         44.100,00€

Monatlich: 3.675,00€ statt bisher 3.600,00€

 

Auch die Bezugsgröße ändert sich.

Alt:           29.820,00€

Neu:         30.240,00€

Monatlich: 2.520,00€ statt bisher 2.485,00€

 

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse erhöht sich durch die Einführung des Gesundheitsfonds.

Prozentsatz alt:   13,9%

Prozentsatz neu: 15,5%

Betrag alt:          500,40€

Betrag neu:        569,63€

 

Durch diese Änderungen passt sich der maximale Arbeitgeberzuschuss für Mitglieder der privaten Krankenversicherung ebenfalls an.

Alt:   236,91€

Neu: 268,28€


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