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Wichtige Eckpunkte zur Änderung bei Elterngeld und Elternzeit!


Elternzeit jetzt auch für die Großeltern?

Ziel der Bundesregierung soll Familien stärken, indem es leichter gestaltet wird zu arbeiten und eine Familie zu haben. Deshalb berät derzeit der Bundestag über Veränderungen bezüglich des Elterngeldes und der Elternzeit, so dass eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Lebensentwürfen entsteht.

Elterngeld gibt es derzeit für den Elternteil, der nach der Geburt des Kindes (geboren nach dem 31.12.2006) zu hause bleibt und ersetzt maximal 67% des Nettogehalts. Grenze ist hierbei jedoch 1.800€ (mindestens 300€). Diesen Anspruch haben auch Studenten, Auszubildende und Selbstständige - selbst Eltern ohne Einkünfte erhalten bis zu 300€ neben den Sozialeinkünften. Sollte eine Familie mehrere Kinder erwarten, so wird das Geld je Kind und Monat um jeweils 300€ erhöht. 

Die geplanten Änderungen:

"Großelternzeit"

Unter gewissen Voraussetzungen soll es künftig auch möglich sein, dass Großeltern ihre Enkel betreuen. So könnte zum Beispiel die Oma ihr Enkelkind betreuen, wenn die/der minderjährige Mutter/Vater sich gerade in einer Ausbildung befindet und diese vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. Bis zu 3 Jahre dürfte die Oma in einem solchen Beispiel die Betreuung des Enkels übernehmen, allerdings nur, sofern Großeltern und Enkel in einem Haushalt leben. Der Bezug des Elterngeldes bleibt jedoch den Eltern vorbehalten. Geld beziehen können die Großeltern nur im Todesfall, im Falle einer Schwerbehinderung oder bei schwerer Krankheit. Hier wäre also ein vertretungsweiser Bezug von Elterngeld möglich, sofern dieses beantragt wird.

"Elterngeldantrag"

Bisher war eine Änderung des Antrages nicht möglich und wenn dann nur in Härtefällen (Tod, Krankheit etc.). Für die Zukunft sollen die Eltern die einmalige Möglichkeit erhalten, ihren Antrag zu verändern, auch ohne die Angabe von Gründen. Nützlich ist dies, wenn beispielsweise eines der Elternteile arbeitslos war und nun während der Elternzeit wieder ein Stellenangebot erhalten oder aber die Eltern die Elternzeit unter sich aufteilen möchten.

"Wehr- oder Zivildienst"

Die Monate ohne steuerpflichtiges Einkommen sollen künftig nicht mehr nachteilig für das Elterngeld sein.  


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