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Grünes Licht von der Bundesregierung für Wohnriester

Künftig sollen Riestereinsparer die Möglichkeit haben, mit Ihren Einzahlungen in Ihren Vertrag eine eigene Wohnung oder Ihr eigenes Haus zu finanzieren. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 gilt die Riesterförderung nun auch für den Kauf oder Bau von Wohnimmobilien, falls der Eigentümer diese selbst nutzt. Somit wird also der Kauf, der Bau oder die Entschuldung eines Hauses mit den Riesterzulagen belohnt.  

Wer keine Miete mehr zahlen muss, braucht im Alter weniger Geld, so argumentiert die Bundesregierung. Aus diesem Grund sei ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge das selbstgenutzte Wohneigentum. Es gibt zwei verschiedene Fördermöglichkeiten zwischen denen die Verbraucher die Wahl haben. Ein Riestersparer kann entweder sein bis dahin angespartes Kapital auf die Immobilie, die er sich anschaffen möchte vollständig verwenden oder die selbstgenutzte Immobilie wird auf diese Weise entschuldet. Allerdings erst wenn der Riestervertrag zur Auszahlung kommt, d.h. zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Bauherren haben außerdem die Möglichkeit mit Ihrem staatlichen Riesterbonus ihr Baudarlehen zu tilgen. Somit würden die staatlichen Zuschüsse in die Darlehenstilgung fließen und nicht in die Sparrate eines Riestervertrages.

Gerne beraten Sie unsere Experten zum Thema Riester-Rente.

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