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Schlechtere Behandlung für Kassenpatienten?

Ein aktuelles und stetig diskutiertes Thema in den Medien ist die Frage, ob es in Deutschland eine "Zwei-Klassen-Medizin" gibt. Eine kürzlich durchgeführte Studie belegt die längst vermutete These, dass Kassenpatienten bei einem Arzt länger warten müssen, als privat Versicherte.

Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld prognostiziert eine Verschlimmerung der Lage für gesetzlich Versicherte. So sagte er, es bestünde die Möglichkeit, dass den Kassenpatienten der Erwerb von innovativen Medikamenten verwehrt bleibt.

Um Leistungen der gesetzlichen Kassen einzusparen, gibt es einen neuen Paragraphen im fünften Sozialgesetzbuch:

§ 12 Sozialgesetzbuch V:

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltenden Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitlgied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

Kommentar zu (1):

Erinnern Sie sich noch an die Schulnote "ausreichend"? Sollte Ihre medizinische Versorgung nicht lieber erstklassig sein? "Zweckmäßig und wirtschaftlich" erinnert mich an eine Maschine oder vielleicht einen Autokauf, bei dem ich ernsthaft überlege, ob ich mein altes Auto lieber weg werfe und mir ein Neues kaufe, oder doch die Investition einer "zweckmäßigen, wirtschaftlichen und ausreichenden" Reparatur eingehe. 

Kommentar zu (2):

Sollten Sie längerfristig und kostspielig erkranken, wird der für Sie zu zahlende Festbetrag schnell verbraucht sein, so dass Sie Ihren Arzt "zwingen", Ihre optimale Genesung auf seine Kosten fortzuführen.

Kommentar zu (3):

Wenn einer Institution eine solche Strafe bei entgegenkommen angedroht wird, ist jegliche Kulanzleistung ausgeschlossen!

Wenn Sie diesem entgehen möchten, sprechen Sie uns an! Wir finden eine Lösung für Sie!

 



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