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DKV Deutsche Krankenversicherung AG

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Änderungen im Gesundheitssystem: "Krankentagegeld, Krankengeld, Verdienstausfall"

Seit Beginn der Gesundheitsreform können sich Selbstständige gegen das Risiko eines Verdienstausfalls bei Krankheit nur noch selbst versichern. Der Krankentagegeldschutz wird also von der eigentlichen Krankenversicherung abgekoppelt. Das bedeutet, der Selbstständige steht künftig vor der Frage, ob er sich für die gesetzliche oder private Krankentagegeldversicherung entscheiden soll.

Bei der gesetzlichen Ergänzung geht der Versicherte eine dreijährige Bindung an die entsprechende Kasse ein und das auch für die Krankenversicherung. Die Vertragsdauer bei der DKV beträgt ein Jahr und der Krankentagegeldteil ist separat kündbar. Bezieht der Kunde bei Ablauf der Versicherung noch Krankentagegeld, so bleibt der Leistungsanspruch noch weitere 30 Tage nach Vertragsende bestehen.

Ein weiterer Vorteil der privaten Krankentagegeldversicherung ist die Flexibilität - der Vertrag passt sich der entsprechenden Einkommenssituation an!

Gern beraten wir Sie eingehend, ausführlich und individuell zu Ihrer Absicherung im Krankheitsfall - Die private Krankentagegeldversicherung der DKV - eine gute Wahl!

Mit der Agentur Haleck in allen Lebenslagen gut betreut!

 


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