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Hausarztverträge verursachen Mehrkosten von bis zu 4 Milliarden Euro!

Das Prinzip der Hausarztverträge scheint auf den ersten Blick einfach und logisch. Die gesetzlich Versicherten verpflichten sich immer erst ihren Hausarzt zu konsultieren und nur dann einen Facharzt aufzusuchen, wenn der Hausarzt den Patienten an selbigen überweist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Augenärzte, Frauenärzte, Zahnärzte und Kinderärzte. Diese Facharztgruppen können vom Versicherten direkt aufgesucht werden.

Mit diesem Modell sollen vor allem Kosten auf Seiten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingespart werden. Da der Hausarzt als eine Art „Lotse" fungiert sollen Behandlungen koordinierter ablaufen und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die Versicherten erhalten für die Teilnahme am Programm oftmals eine Reduktion der Praxisgebühr oder aber andere Vergünstigungen, wie kürzere Wartezeiten oder erweiterte Sprechstunden.

Allerdings - und das ist die Kehrseite der Medaille - sollen Ärzte künftig besser an Patienten, die das Hausarztprogramm nutzen, verdienen. Dadurch entstehen natürlich erhebliche Mehrkosten die von den Versicherten getragen werden müssen. Der Ersatzkassenverband vdek beziffert diese auf bis zu 4 Milliarden Euro.

Die sogenannten Vergünstigungen, wie die reduzierte Praxisgebühr oder die erweiterten Sprechzeiten, können die gesetzlich Versicherten hier auch nicht trösten, denn diese verpuffen sofort, angesichts dieser immensen Zusatzbelastung, die die Verträge verursachen.

Was Sie tun können?

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