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DKV Deutsche Krankenversicherung AG

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Nur ungenügend informiert? Dann widerrufen Sie Ihren Vertrag!

Seit einem halben Jahr sind die verschärften Vorschriften zur Vermittlung von Versicherungen in Kraft. Was das für Sie als Kunden bedeutet erfahren Sie hier:

Zunächst einmal muss natürlich eine umfassende Beratung zu dem entsprechenden Produkt (private Krankenversicherung, Ergänzungsversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung oder andere Sachversicherungen) erfolgen. Vor allem sollte hierbei auf Ihre individuellen Wünsche eingegangen werden und auch die Unterschiede zu anderen Tarifen erfolgen.

Speziell für die private Krankenversicherung gilt:

  • Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung muss erläutert werden
  • ggfs. Unterschiede zwischen den privaten Unternehmen klären (bei Wechsel zwischen PKV und PKV)
  • durch ausführliche Qualifikation ermittelt der Vermittler die Risikosituation
  • individuelle Wünsche im Bezug auf die Absicherung muss erfolgen
  • verschiedene, zutreffende Produkte aufzeigen
  • bei der Wahl für einen Tarif soll der Vermittler unterstützend tätig werden

Im Anschluss an dieses ausführliche Beratungsgespräch erfolgt die Antragsaufnahme. Der Vermittler muss dabei auch eine sogenannte Beratungsdokumentation ausfüllen. In eben dieser werden dann die Daten und Informationen aus der allgemeinen Beratung (wie oben aufgeführt) festgehalten, so dass beide Parteien Sicherheit haben. Sollte es also zu einem Rechtstreit kommen, gilt die Dokumentation als Grundlage dessen. Bei Antragsunterzeichnung muss der Vermittler Ihnen folgende Dinge aushändigen:

  • Information zum Vermittler und dem vermittelnden Unternehmen
  • Kopie des Antrages mit enthaltener Entbindung der Schweigepflicht
  • Kopie der Beratungsdokumentation
  • Kundeninformation zur privaten Krankenversicherung (allgemeine, ausführliche Information zum Unternehmen)
  • Produktinformation zum gewählten Tarif (hier ist die Entwicklung des Tarifs aus der Vergangenheit zu erkennen)
  • Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum entsprechenden Tarif

Sollte also der Vermittler bei Ihnen etwas daraus versäumt haben, so haben Sie ein außerordentliches Widerrufsrecht.

Prüfen Sie Ihre Unterlagen und vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Termin mit dem Team des Service Centers Haleck!

Mit der Agentur Haleck in allen Lebenslagen gut beraten!

 


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