Die neuen Wahltarife in der gesetzlichen Krankenkasse - Mehr Schein als Sein?
Auf den großen Bedarf nach flexibler Gestaltung des eigenen Krankenversicherungsschutzes haben die gesetzlichen Kassen (GKV) in Deutschland nun reagiert und führen ihre sogenannten Wahltarife ein.
Wir von der Agentur Haleck haben uns das etwas genauer angeschaut, damit wir Ihnen - liebe Kunden und Interessenten - einen kurzen Einblick darüber geben können, worauf Sie achten sollten.
Zunächst einmal wirbt die GKV mit Rückerstattungen bei einer Eingliederung eines Selbstbehaltes in den Krankenversicherungsvertrag. Dabei stellt sich mir eine große Frage: Hat nicht jeder Kunde der gesetzlichen Krankenkasse bereits einen Selbstbehalt im Vertrag? Stichwort Praxisgebühr, oder Zuzahlung bei Medikamenten? Außerdem fällt mir dabei noch ein: bei einem stationären Krankenhausaufenthalt zahlt der Patient, der Mitglied der GKV ist 10€ pro Tag für die ersten 10 Tage (entsprechen immerhin 100€). Außerdem hat der Gesetzgeber beschlossen, dass es allen Angestellten, Rentnern und selbstständigen Mitgliedern der GKV zuzumuten ist mindestens 2 % des jährlichen Bruttoverdienstes für die medizinische Versorgung beizusteuern.
Was also meint die gesetzliche Kasse mit "Rückerstattung gibt es nur für das Mitglied, welches sich für eine Selbstbeteiligung entscheidet!"?
Entscheiden Sie sich also für einen Tarif mit zum Beispiel 1.000€ Selbstbeteiligung pro Jahr, dann können Sie 600€ zurück erhalten. Allerdings nur dann, wenn Sie keinerlei Leistung in Anspruch nehmen - mit Ausnahme einer Vorsorgeuntersuchung. Also selbst wenn Sie die Rechnung ohnehin selbst tragen müssen, da Ihr Selbstbehalt noch nicht aufgebraucht ist, erhalten Sie keinerlei Rückerstattung.
Zudem erhöht ein Wahltarif den Beitrag schlagartig. Mindestens 400€ muss ein Kunde der GKV aufbringen, um einen Eigenaufwand von 1.000€ und eine Rückerstattung von 600€ in seinen Vertrag einzubauen.
Weiterhin wirkt sich ein solcher Vertrag nachteilig auf, denn Sie sind gezwungen Ihre gesamte Familie bei der entsprechenden Kasse mit abzusichern. Auch hier gilt wieder das Prinzip, dass nur Vorsorgeuntersuchungen unschädlich für etwaige Rückerstattungen sind. Haben Sie also Ihre Kinder mit abgesichert, dann können Sie Ihre Rückerstattung in der Regel getrost vergessen.
Darüber hinaus binden Sie sich bei Abschluss eines Wahltarifes für mindestens 3 Jahre an die ausgewählte gesetzliche Krankenkasse.
Im Vergleich zu den Wahltarifen der gesetzlichen Kasse, schneiden die flexiblen Tarife der DKV geradezu brilliant ab.
Hier haben Sie tatsächlich die Möglichkeit, Ihren Krankenversicherungsschutz so zu gestalten, wie Sie es für richtig halten. Mit Eigenanteil, oder ohne. Der Beitrag richtet sich natürlich nach den enthaltenen Leistungen. Rückerstattungen des Beitrages sind bei allen Tarifen der DKV vorgesehen. Allerdings wirken sich nur ausgezahlte Leistungen tatsächlich schädlich aus. Zahlt also die DKV keinerlei Geld an Sie, erhalten Sie auch die zugesicherten Beitragsrückerstattungen (BRE). Inzwischen hat die DKV sogar Tarife entwickelt, bei denen verschiedene Leistungen weder Einfluss auf die Rückerstattung, noch auf den Eigenanteil haben. So zum Beispiel Prophylaxe beim Zahnarzt, Vorsorgeuntersuchung beim Gynäkologen und viele Leistungen mehr!
Außerdem verpflichtet die DKV Sie keinesfalls, Ihre gesamte Familie mit abzusichern. Sie haben die freie Wahl!
Eine Bindung an unser Unternehmen über 3 Jahre erfolgt in keinem Fall. Zwei Jahre lang muss ein Vertrag allerdings laufen. Wobei jedoch das erste Jahr als Rumpfjahr gilt, d.h. sollte Ihr persönlicher Vertrag am 01.06. eines Jahres beginnen, so gilt die Zeit vom 01.06 bist 31.12. als ein volles Jahr. Darüber hinaus ist der Tarifwechsel - Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend - jederzeit zum 01. des Folgemonats möglich.
Diese und viele verschiedene Argumente für die DKV erläutert Ihnen unser Team gern in einem persönlichen Gespräch!
Mit der Agentur Haleck in allen Lebenslagen gut betreut!
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