Am 23. Juni 2026 übergab die Alterssicherungskommission der Bundesregierung ihren Abschlussbericht. Ergebnis: Sie sieht bei den Versorgungswerken keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf, empfiehlt aber einen zusätzlichen, paritätisch zu tragenden Beitragssatz von 2 Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Versorgungswerk bleibt das zunächst folgenlos, die politische Debatte um die Versorgungswerke selbst ist damit aber nicht beendet.
Aus Anwaltskreisen werden seit Jahren Stimmen laut, die Mitglieder der Versorgungswerke enger an die gesetzliche Rentenversicherung binden wollen, teils durch Zugriff auf das Sicherungsvermögen, teils durch Beschränkung des Zugangs für junge Kolleginnen und Kollegen. Der sogenannte "ewige Zugang" junger Mitglieder ist Teil des Finanzierungssystems der Versorgungswerke. Fällt er weg, verändert sich die Kalkulationsbasis des gesamten Systems.
Parallel zeigt sich eine stille Entwicklung in der Verzinsung: Der Rechnungszins, mit dem Versorgungswerke ihre künftigen Renten kalkulieren, liegt heute bei den meisten Versorgungswerken deutlich unter dem Niveau der Gründungsjahre. Beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW etwa sank er von 4,0 Prozent bei Gründung 1989 auf inzwischen 2,5 Prozent für Beiträge ab 2018. Beim Versorgungswerk Berlin liegt er für Beiträge ab 2010 bei 2,25 Prozent. Ein niedrigerer Rechnungszins bedeutet: Aus denselben Beiträgen wird eine niedrigere Rentenanwartschaft kalkuliert.
Hinzu kommt die Beitragsbemessungsgrenze. Wer als Rechtsanwalt gut verdient, zahlt ab einem bestimmten Einkommen nicht mehr ins Versorgungswerk ein, jeder zusätzliche Euro bleibt für die Altersvorsorge ungenutzt. Für Berufsträger mit steigendem Einkommen öffnet sich damit eine Lücke, die das Versorgungswerk systembedingt nicht schließen kann.
Was heißt das für Ihre Planung? Die Grundabsicherung über das Versorgungswerk bleibt solide, ist aber weder inflationsgesichert noch beliebig steigerungsfähig. Wer sein Alterseinkommen nicht ausschließlich vom politischen und demografischen Verlauf der nächsten 30 Jahre abhängig machen möchte, ergänzt gezielt: über eine Basisrente oder ETF-basierte Lösungen, die exakt dort greifen, wo das Versorgungswerk an seine Systemgrenzen stößt.
Quellen: Vertreterversammlung Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg (03.07.2026); Anwaltsblatt, "Versorgungswerke – Sicherung der freien Advokatur"; VSW Nordrhein-Westfalen, Kennzahlen und Rechengrößen; Service-Seite Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin.