Die BU-Rente wird in vielen Fällen erst geprüft, wenn Sie Ihre Zulassung vollständig abgeben.
So verlangt etwa die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte NRW, dass Sie krankheitsbedingt “weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig” sein können und Ihre Berufstätigkeit einstellen.
Ein Leistungsantrag bedeutet damit oft die endgültige Aufgabe des Berufs.
Eine private BU-Versicherung leistet dagegen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit. Wir zeigen Ihnen die private Alternative.