Im Rahmen von Gruppenversicherungen bestehen erweiterte Möglichkeiten. Je nach individueller Situation lassen sich auch bei bestehenden Vorerkrankungen passende Lösungen finden.
Eine Option ist die Mitversicherung der Vorerkrankung über einen Risikozuschlag – das Risiko wird über einen höheren Beitrag abgedeckt.
Eine Besonderheit bei der DKV-Gruppenversicherung: Hier sind auch Leistungsausschlüsse für einzelne Vorerkrankungen möglich, um diese beitragsneutral zu berücksichtigen. Gerade bei psychischen Erkrankungen (F-Diagnosen) führt das bei anderen PKV-Unternehmen häufig zu einer vollständigen Ablehnung. Im DKV-Gruppenvertrag lässt sich stattdessen oft eine Lösung mit gezieltem Ausschluss finden, ohne dass der restliche Vertrag daran scheitert.