Kinder und Ehepartner müssen in der PKV jeweils separat versichert werden. Je nach Lebensplanung kann das ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sein.
Bei der Versicherbarkeit von Kindern und Ehepartnern gibt es einige clevere Gestaltungsmöglichkeiten:
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Wird das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet und ist ein Elternteil bereits privat versichert, entfällt die Gesundheitsprüfung – das Kind „erbt“ den bestehenden Versicherungsschutz.
Optionstarif / Anwartschaftsversicherung
Für Kinder oder Ehepartner, die (noch) nicht in die PKV wechseln, lässt sich der aktuelle Gesundheitszustand frühzeitig absichern. Später erfolgt der Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung, auch wenn in der Zwischenzeit Erkrankungen aufgetreten sind.
Timing der Familienplanung
Wer eine Familiengründung plant, sollte den PKV-Wechsel im Idealfall vorher prüfen, da sich Konditionen für Neugeborene und mitversicherte Partner deutlich unterscheiden können, je nachdem, wann der Wechsel erfolgt.
Um die für Sie beste Lösung zu finden, ist eine professionelle Beratung unumgänglich.